Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Über mailrec
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§ 1 Geltungsbereich § 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der mailrec ag (im Folgenden: mailrec) mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. § 1.2 Die Leistungen und Lieferungen werden im jeweiligen Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt. § 1.3 Mit der Auftragserteilung, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für künftige Verträge während der Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. § 1.4 Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 2 Angebote, Vertragsabschluss Angebote von mailrec sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit das Angebot keine abweichenden Angaben enthält. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn mailrec eine Bestellung durch Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt, der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Alternativ gilt die Online- Akzeptanz eines Angebotes, sowie die seitens des Kunden durchgeführte Online-Bestellung für mailrec als rechtlich bindend. Bei Kleinaufträgen (Auftragsvolumen ≤ 400 CHF) ist auch ein mündlicher Auftrag bindend. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Soweit die Kosten die Auftragssumme um mehr als 5 % übersteigen, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, innerhalb eines Monats vom bestehenden Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind wie vertraglich vereinbart zu vergüten. § 3 Zahlungsbedingungen Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Ist nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann mailrec Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Freischaltung von mailrec erfolgt erst nach komplettem Zahlungseingang. § 4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte § 4.1 Der Kunde stellt mailrec von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Materialien frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten und Materialien das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten. Zudem muss er über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten und Materialien verfügen. mailrec ist es nicht möglich, eine Prüfung vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter im konkreten Einzelfall berechtigt oder unberechtigt sind. § 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten und Materialien, die er – gleichgültig in welcher Form – an mailrec sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. mailrec haftet nicht für den Verlust bzw. Beschädigung oder die Veränderung der Daten und Materialien. § 4.3 Eine Nutzung der Leistungen für rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Kunden untersagt. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Schweiz verstoßen. Der Kunde trägt die Beweislast für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte. Ebenso zeichnet der Kunde für den Inhalt der Videofilme alleinverantwortlich. § 5 Geheimhaltung, Datenschutz Die mailrec übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Soweit sich mailrec zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist mailrec berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist mailrec berechtigt, den Kunden als Referenzkunden auf der eigenen Seite, Broschüren und in Kundenpräsentationen zu nennen. § 6 Leistungen, Haftung, Schadenersatz Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von Internetdienstleistungen wie mailrec, Filmproduktionen oder weiteren Webdienstleistungen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die mailrec für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. § 6.1 Tätigkeitsumfang Die Erstellung von Filmen, Webdienstleistungen o.ä. erfolgt durch mailrec nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist je Auftrag ein Entwurf inkl. einer Korrektur kostenfrei enthalten. Jede nachträgliche Änderung oder Neuanfertigung wird separat nach Aufwand fakturiert. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Ware an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Leistung (z.B. auf einem Datenträger oder eigenem Webspace) von dessen vertraglich vereinbarter Beschaffenheit zu überzeugen, insbesondere ob die von mailrec gefertigten Produkte den vereinbarten Designwünschen entsprechen. Etwaige Fehler hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine frist- und formgerechte Mitteilung, übernimmt mailrec keinerlei Haftung für aufgetretene Fehler und etwaige Folgeschäden. mailrec übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. mailrec ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. § 6.2 Fristen Eine Frist für die Auftragsfertigstellung besteht nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart wurde. mailrec haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrags entstehen. Auch im Fall der schriftlich vereinbarten Leistungsfrist hat mailrec Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die mailrec die Leistung wesentlich erschweren, oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. In diesem Fall ist mailrec berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben. Der Kunde ist verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist, Inhalte und Materialien für den Auftrag in finaler Fassung innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu liefern. Unterbleibt eine fristgerechte Lieferung, kann mailrec ab diesem Zeitpunkt die Leistungen in voller Höhe berechnen. Für die daraus entstehenden nachträglichen Arbeiten fallen gesonderte Kosten nach Aufwand an. Design und Produktion erfolgen erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Summe oder der vereinbarten à conto Leistung. Zahlungskonditionen: Sofort nach Rechnungserhalt rein netto. § 7 Abnahme/Vertragsrücktritt Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Ware nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist mailrec berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann mailrec die vereinbarte Vergütung des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. § 8 Vertragsdauer Vertragsdauer ist die durch den Kunden und mailrec schriftlich vereinbarte Laufzeit des Vertrages. § 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Firmensitz der mailrec ag vereinbart. § 10 Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht/Nutzungsrechte An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich mailrec das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. mailrec bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Designs und kann diese auch entsprechend publizieren. § 10.1 Jeder mailrec erteilte Auftrag, soweit er Designarbeiten enthält ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. § 10.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. § 10.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von mailrec weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt mailrec, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. § 10.4 mailrec überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. mailrec hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist mailrec berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. § 10.5 Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt mailrec zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. § 10.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. § 10.7 mailrec ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. Insbesondere Bilderrechte können extern bezogen werden, um die Grafikumsetzung zu gewährleisten. Hierfür werden die Kosten separat in Rechnung gestellt. Übersteigen die Bilderlizenzkosten einen Wert von CHF 30.00, ist eine separate Freigabe im Angebot erforderlich. § 10.8 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von mailrec abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss, ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. § 10.9 Manipulationsversuche an mailrec beinhalten die sofortige Sperrung aller Dienstleistungen, insbesondere dann, wenn anhand der Registrierung der IP-Adresse festgestellt wird, dass der User über verschiedene E-Mail-Adressen versucht, die zur Verfügung gestellte-Testversion mehrmals zu nutzen. § 10.10 Es gilt das Schweizerische Recht. § 10.11 Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bedingung am nächsten kommt. § 10.12 Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger fort.
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§ 1 Geltungsbereich § 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der mailrec ag (im Folgenden: mailrec) mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. § 1.2 Die Leistungen und Lieferungen werden im jeweiligen Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt. § 1.3 Mit der Auftragserteilung, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für künftige Verträge während der Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. § 1.4 Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 2 Angebote, Vertragsabschluss Angebote von mailrec sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit das Angebot keine abweichenden Angaben enthält. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn mailrec eine Bestellung durch Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt, der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Alternativ gilt die Online-Akzeptanz eines Angebotes, sowie die seitens des Kunden durchgeführte Online-Bestellung für mailrec als rechtlich bindend. Bei Kleinaufträgen (Auftragsvolumen ≤ 400 CHF) ist auch ein mündlicher Auftrag bindend. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Soweit die Kosten die Auftragssumme um mehr als 5 % übersteigen, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, innerhalb eines Monats vom bestehenden Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind wie vertraglich vereinbart zu vergüten. § 3 Zahlungsbedingungen Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Ist nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann mailrec Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Freischaltung von mailrec erfolgt erst nach komplettem Zahlungseingang. § 4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte § 4.1 Der Kunde stellt mailrec von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Materialien frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten und Materialien das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten. Zudem muss er über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten und Materialien verfügen. mailrec ist es nicht möglich, eine Prüfung vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter im konkreten Einzelfall berechtigt oder unberechtigt sind. § 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten und Materialien, die er – gleichgültig in welcher Form – an mailrec sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. mailrec haftet nicht für den Verlust bzw. Beschädigung oder die Veränderung der Daten und Materialien. § 4.3 Eine Nutzung der Leistungen für rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Kunden untersagt. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Schweiz verstoßen. Der Kunde trägt die Beweislast für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte. Ebenso zeichnet der Kunde für den Inhalt der Videofilme alleinverantwortlich. § 5 Geheimhaltung, Datenschutz Die mailrec übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Soweit sich mailrec zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist mailrec berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist mailrec berechtigt, den Kunden als Referenzkunden auf der eigenen Seite, Broschüren und in Kundenpräsentationen zu nennen. § 6 Leistungen, Haftung, Schadenersatz Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von Internetdienstleistungen wie mailrec, Filmproduktionen oder weiteren Webdienstleistungen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die mailrec für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. § 6.1 Tätigkeitsumfang Die Erstellung von Filmen, Webdienstleistungen o.ä. erfolgt durch mailrec nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Soweit nichts anderes vereinbart ist je Auftrag ein Entwurf inkl. einer Korrektur kostenfrei enthalten. Jede nachträgliche Änderung oder Neuanfertigung wird separat nach Aufwand fakturiert. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Ware an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Leistung (z.B. auf einem Datenträger oder eigenem Webspace) von dessen vertraglich vereinbarter Beschaffenheit zu überzeugen, insbesondere ob die von mailrec gefertigten Produkte den vereinbarten Designwünschen entsprechen. Etwaige Fehler hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine frist- und formgerechte Mitteilung, übernimmt mailrec keinerlei Haftung für aufgetretene Fehler und etwaige Folgeschäden. mailrec übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. mailrec ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. § 6.2 Fristen Eine Frist für die Auftragsfertigstellung besteht nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart wurde. mailrec haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrags entstehen. Auch im Fall der schriftlich vereinbarten Leistungsfrist hat mailrec Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die mailrec die Leistung wesentlich erschweren, oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. In diesem Fall ist mailrec berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben. Der Kunde ist verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist, Inhalte und Materialien für den Auftrag in finaler Fassung innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu liefern. Unterbleibt eine fristgerechte Lieferung, kann mailrec ab diesem Zeitpunkt die Leistungen in voller Höhe berechnen. Für die daraus entstehenden nachträglichen Arbeiten fallen gesonderte Kosten nach Aufwand an. Design und Produktion erfolgen erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Summe oder der vereinbarten à conto Leistung. Zahlungskonditionen: Sofort nach Rechnungserhalt rein netto. § 7 Abnahme/Vertragsrücktritt Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Ware nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist mailrec berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann mailrec die vereinbarte Vergütung des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. § 8 Vertragsdauer Vertragsdauer ist die durch den Kunden und mailrec schriftlich vereinbarte Laufzeit des Vertrages. § 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Firmensitz der mailrec ag vereinbart. § 10 Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht/Nutzungsrechte An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich mailrec das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. mailrec bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Designs und kann diese auch entsprechend publizieren. § 10.1 Jeder mailrec erteilte Auftrag, soweit er Designarbeiten enthält ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. § 10.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. § 10.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von mailrec weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt mailrec, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. § 10.4 mailrec überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. mailrec hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist mailrec berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. § 10.5 Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt mailrec zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. § 10.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. § 10.7 mailrec ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. Insbesondere Bilderrechte können extern bezogen werden, um die Grafikumsetzung zu gewährleisten. Hierfür werden die Kosten separat in Rechnung gestellt. Übersteigen die Bilderlizenzkosten einen Wert von CHF 30.00, ist eine separate Freigabe im Angebot erforderlich. § 10.8 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von mailrec abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss, ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. § 10.9 Manipulationsversuche an mailrec beinhalten die sofortige Sperrung aller Dienstleistungen, insbesondere dann, wenn anhand der Registrierung der IP- Adresse festgestellt wird, dass der User über verschiedene E-Mail-Adressen versucht, die zur Verfügung gestellte-Testversion mehrmals zu nutzen. § 10.10 Es gilt das Schweizerische Recht. § 10.11 Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bedingung am nächsten kommt. § 10.12 Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger fort.